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Björn Höcke, homme politique de l’AfD, condamné à une amende

Björn Höcke, homme politique de l’AfD, condamné à une amende

2024-05-14 21:09:39

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Es ist 19.01 Uhr, als der Vorsitzende Richter Jan Stengel sein Urteil verkündet. Björn Höcke bekommt eine Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro. Die Kammer am Landgericht Halle sieht es als erwiesen an, dass Höcke die verbotene Losung der SA, „Alles für Deutschland“, in einer Wahlkampfrede 2021 bewusst verwendet hat.

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Damit folgt es im Grundsatz der Auffassung der Staatsanwaltschaft. Die hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Höcke sei es „um gezielte, geplante Grenzüberschreitungen, um angebliche Sprach- und Denkverbote zu überwinden“ gegangen, hatte Staatsanwalt Benedikt Bernzen gesagt. Höcke habe nicht nur immer wieder Vokabular aus der NS-Zeit bewusst benutzt, er ­habe auch von den Verfahren gegen die AfD-Politiker Ulrich Oehme und Kay-Uwe Ziegler wissen müssen, weil sie die inkriminierte Parole benutzt hatten.

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­Zudem zeige die Wiederholung der ­Losung in einer Rede in Gera im vergangenen Jahr durch Höcke, dass er nicht den geringsten Respekt vor der Justiz oder dem Rechtsstaat habe. Deswegen sei eine Geldstrafe nicht angemessen für den Angeklagten. Das allerdings sah die Kammer als überzogen an.

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In seinem Schlusswort sagte Höcke, der Staatsanwalt habe „in der Diktion eines politischen Aktivisten gesprochen“. Es habe ihn „persönlich sehr enttäuscht“, dass es „kein Mindestmaß an weltanschaulicher Neutralität“ gegeben habe. Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Sie spricht von einer medialen Hetzjagd gegen Höcke. Dieser habe einen Satz benutzt, den zuvor schon viele andere unbeanstandet ausgesprochen hätten. Bestraft werden solle eine Wendung, die einfach die Liebe zum eigenen Land zum Ausdruck bringe.

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Der sachverständige Zeuge ist kein unbeschriebenes Blatt

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Zuvor hatte die Verteidigung den pensionierten Studienrat Karlheinz Weißmann aus Göttingen als Sachverständigen präsentiert. Weißmann war wie der AfD-Politiker Höcke Geschichtslehrer, fast 40 Jahre als Studienrat an einem niedersächsischen Gymnasium tätig. Er ist kein unbeschriebenes Blatt, gilt als ein Vor­denker der Geschichtspolitik der Neuen Rechten. Zusammen mit dem Verleger Götz Kubitschek hatte er im Jahr 2000 das „Institut für Staatspolitik“ in Schnellroda gegründet, war dessen ­wissenschaftlicher Leiter, bis es zum Bruch mit Kubitschek kam.

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Weißmann schreibt regelmäßig für die Zeitung „Junge Freiheit“, die als ein Sprachrohr der Neuen Rechten gilt, und er sitzt im Kuratorium der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung. Dort sitzt auch ­Höckes Verteidiger Ulrich Vosgerau. Der hatte Weißmann vor einer Woche darum gebeten, eine Abhandlung darüber zu schreiben, inwieweit die Losung „Alles für Deutschland“ schon vor der NS-Zeit im Umlauf gewesen war und wie bedeutend sie dann in der Zeit des Nationalsozialismus gewesen sei.

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Das Gericht ist allerdings nicht ­bereit, Weißmann als Sachverständigen zuzulassen. Der selbstbewusst führende Vorsitzende Stengel murmelt etwas von AfD, und man wisse ja nicht so genau, mit wem man es da zu tun habe, auch wenn Weißmann als Spezialist für politische Symbolik angekündigt wird. Als sachverständiger Zeuge aber darf Weißmann befragt werden. Er sagt, dass die Losung schon lange vor den National­sozialisten im Umlauf war, in der deutschen Nationalbewegung, bei den sozialdemokratisch geprägten Organisationen Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, nach 1945 sogar bei der SED.

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Er gibt aber zu, dass die Losung auf dem Dienstdolch der SA eingraviert war, den jeder SA-Sturmmann laut der vorgeschriebenen Uniformordnung tragen musste. Das waren 1934 immerhin vier Millionen Deutsche. Im Geschichtsstudium spiele das alles keine Rolle, weil dort ja „keine Kostüm- und Waffenkunde“ vorkomme.

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Doch die Vorbereitungszeit von einer Woche war zu kurz, sodass Weißmann bei Nachfragen ins Schwimmen gerät. Auch das Gericht hat „etwas recherchiert“, wie Richter Stengel sagt. Er ­zitiert aus der Zeitschrift „Der SA-Führer“, in der „Alles für Deutschland“ als das „heilige und hohe Gesetz“ der SA bezeichnet wurde. Weißmann kennt die Zeitschrift nicht. Höcke befragt Weißmann selbst. „Kann ein normaler Mensch wissen, dass das ein Motto der SA gewesen ist?“ Weißmann antwortet: „Ich halte es für extrem unwahrscheinlich, außer wenn Sie sich für Militaria interessieren.“

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Weißmanns Auftritt verzögert am Dienstag den Fortgang des Prozesses. Richter Stengel hatte schon am Vormittag nach einer Verhandlungspause gesagt, ihm sei zugetragen worden, die F.A.Z. hätte berichtet, ein Urteil sei bereits gefallen. Das sei nicht der Fall, da könne er die Verteidigung beruhigen. Am Morgen hatte die F.A.Z. eine für den Fall einer Verurteilung vorbereitete ­Meldung versehentlich im Netz ver­öffentlicht und dafür Hintergrund­material der Deutschen Presse-Agentur genutzt.



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