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Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: Sind Lebensmittel vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben, muss der Supermarkt sie zurücknehmen. „Denn Kunden haben das Recht auf eine mangelfreie Ware“, so die Expertin. Schwierig sei es aber, wenn man erst zu Hause feststellt, dass etwas verdorben ist. Dafür sei es hilfreich, den Kassenbon aufzuheben. „Mit dem Bon kann man belegen, dass die Ware in dem Supermarkt gekauft wurde“, erklärt Tatjana Halm.
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